Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz beugt Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen vor. Die gesetzliche Verpflichtung Ihres Unternehmens hierzu enthält zugleich aber auch die Chance, Betriebskosten zu senken durch:
Zur Umsetzung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung besteht für den Unternehmer die Verpflichtung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Eine Fachkraft berät in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sie kann ihre Mitarbeiter schulen, prüft getroffene Schutzmaßnahmen und pflegt Kontakt zur Berufsgenossenschaft und zum Amt für Arbeitsschutz. Die Einsatzzeiten der Fachkraft sind gesetzlich geregelt.
Welche Schwerpunkte die Fachkraft für Arbeitssicherheit in dem Unternehmen setzt, hängt u.a. ab von
Bei Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit weisungsfrei.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Betriebsärzten, dem Betriebs- Personalrat sowie den anderen im Unternehmen für Fragen der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammenzuarbeiten.
Sowohl für die Funktion der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch für alle weiteren Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.
Was können wir für Sie tun?